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   BGH, 20.07.2023 - 2 StR 88/22   

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https://dejure.org/2023,24302
BGH, 20.07.2023 - 2 StR 88/22 (https://dejure.org/2023,24302)
BGH, Entscheidung vom 20.07.2023 - 2 StR 88/22 (https://dejure.org/2023,24302)
BGH, Entscheidung vom 20. Juli 2023 - 2 StR 88/22 (https://dejure.org/2023,24302)
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Volltextveröffentlichungen (9)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2024, 92
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 29.04.1997 - 1 StR 511/95

    BGH verneint Erfahrungssatz über die erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit

    Auszug aus BGH, 20.07.2023 - 2 StR 88/22
    Auch wenn davon auszugehen ist, dass es keinen gesicherten medizinisch-statistischen Erfahrungssatz darüber gibt, dass ohne Rücksicht auf psychodiagnostische Beurteilungskriterien allein wegen einer bestimmten Blutalkoholkonzentration zur Tatzeit in aller Regel vom Vorliegen einer alkoholbedingt erheblich verminderten Steuerungsfähigkeit ausgegangen werden muss (BGHSt 43, 66, 72f.; 57, 247, 250), ist der im Einzelfall festzustellende Wert doch immerhin ein gewichtiges Beweisanzeichen für eine erhebliche alkoholische Beeinflussung.
  • BGH, 29.05.2012 - 1 StR 59/12

    Bedeutung der Blutalkoholkonzentration für die Beurteilung der (verminderten)

    Auszug aus BGH, 20.07.2023 - 2 StR 88/22
    Auch wenn davon auszugehen ist, dass es keinen gesicherten medizinisch-statistischen Erfahrungssatz darüber gibt, dass ohne Rücksicht auf psychodiagnostische Beurteilungskriterien allein wegen einer bestimmten Blutalkoholkonzentration zur Tatzeit in aller Regel vom Vorliegen einer alkoholbedingt erheblich verminderten Steuerungsfähigkeit ausgegangen werden muss (BGHSt 43, 66, 72f.; 57, 247, 250), ist der im Einzelfall festzustellende Wert doch immerhin ein gewichtiges Beweisanzeichen für eine erhebliche alkoholische Beeinflussung.
  • BGH, 16.09.2020 - 2 StR 529/19

    Tateinheit (rechtliche Handlungseinheit); sexueller Missbrauch von Jugendlichen

    Auszug aus BGH, 20.07.2023 - 2 StR 88/22
    Es handelt sich dabei nicht um eine (unbewegliche oder bewegliche) Sache oder ein Recht und damit nicht um einen einziehungsfähigen Gegenstand im Sinne des § 74 StGB (vgl. Senat, Beschluss vom 16. September 2020 - 2 StR 529/19).
  • BGH, 14.10.2015 - 2 StR 115/15

    Verminderte Schuldunfähigkeit (verminderte Einsichts- oder Steuerungsfähigkeit

    Auszug aus BGH, 20.07.2023 - 2 StR 88/22
    Maßgeblich für die Frage, ob die Voraussetzungen des § 21 StGB gegeben sind, ist dementsprechend eine Gesamtwürdigung, in die sowohl die Höhe der Blutalkoholkonzentration als auch psychodiagnostische Kriterien einzustellen sind (st. Rspr.; vgl. etwa Senat, Urteil vom 14. Oktober 2015 - 2 StR 115/15, NStZ-RR 2016, 103).
  • BGH, 30.09.2021 - 5 StR 325/21

    Tötung einer 15jährigen Berliner Schülerin an der Rummelsburger Bucht muss

    Auszug aus BGH, 20.07.2023 - 2 StR 88/22
    Für die neue Hauptverhandlung weist der Senat vorsorglich darauf hin, dass der neue Tatrichter im Rahmen einer umfassenden Gesamtbewertung zu erwägen und zu prüfen hat, ob gegebenenfalls die festgestellte histrionische Persönlichkeit mit dissozialen und narzisstischen Anteilen des Angeklagten im Zusammenhang mit einer bestehenden Alkoholisierung zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Steuerungsfähigkeit geführt hat (vgl. zur umfassenden Gesamtbetrachtung BGH, Beschluss vom 30. September 2012 - 5 StR 325/21, StV 2022, 83 m. Nachw. z. st. Rspr.).
  • BGH, 23.11.2022 - 4 StR 426/22

    Verminderte Schuldfähigkeit (Anschließen des Tatgerichts an die Beurteilung eines

    Auszug aus BGH, 20.07.2023 - 2 StR 88/22
    Auch bei geplantem und geordnetem Vorgehen kann die Fähigkeit erheblich eingeschränkt sein, Anreize zu einem bestimmten Verhalten und Hemmungsvorstellungen gegeneinander abzuwägen und danach den Willensentschluss zu bilden (vgl. BGH, Beschluss vom 23. November 2022 - 4 StR 426/22, StV 2023, 381).
  • BGH, 19.03.2020 - 3 StR 443/19

    Verminderung der Steuerungsfähigkeit und Alkoholkonsum (Berechnung er BAK;

    Auszug aus BGH, 20.07.2023 - 2 StR 88/22
    Auf der Grundlage der Angaben der Nebenklägerin durfte das Landgericht nicht von einer darauf gestützten Berechnung der Blutalkoholkonzentration absehen (vgl. BGH, Beschluss vom 19. März 2020 - 3 StR 443/19, NStZ 2020, 473).
  • BGH, 24.05.2022 - 2 StR 466/21

    Verpflichtung zur Erstattung aller bereits entstandenen und künftig noch

    Auszug aus BGH, 20.07.2023 - 2 StR 88/22
    Dies versteht sich hier trotz noch nicht abgeschlossener Schadensabwicklung auch nicht von selbst (vgl. Senat, Beschluss vom 24. Mai 2022 - 2 StR 466/21), da die Nebenklägerin einen materiellen Schaden in Höhe von 131, 90 EUR beziffert und in der Begründung ihres Adhäsionsantrags auch nicht geltend gemacht hat, es seien bereits weitere materielle Schäden entstanden, die noch nicht beziffert werden könnten.
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